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   ArbG Frankfurt/Main, 10.09.2019 - 24 BV 615/18   

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https://dejure.org/2019,58174
ArbG Frankfurt/Main, 10.09.2019 - 24 BV 615/18 (https://dejure.org/2019,58174)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10.09.2019 - 24 BV 615/18 (https://dejure.org/2019,58174)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. September 2019 - 24 BV 615/18 (https://dejure.org/2019,58174)
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  • BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 42/15

    Betriebsrat - Wahlanfechtung - Wählerliste - Einspruch

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 10.09.2019 - 24 BV 615/18
    Eine verfahrensfehlerhafte Wahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei der Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (st. Rspr., vgl. etwa BAG 2. August 2017- 7 ABR 42/15 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 67, mwN.).
  • BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99

    Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 10.09.2019 - 24 BV 615/18
    Nach ihm soli jeder Wahlbewerber die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und im Wahlverfahren und damit die gleiche Chance im Wettbewerb um die Wählerstimmen haben (vgl. BAG 6. Dezember 2000- 7 ABR?34/99 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48, mwN.).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.11.2017 - 9 TaBV 4/17

    Wahl (hier zur Schwerbehindertenvertretung) in einem Betrieb mit überwiegender

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 10.09.2019 - 24 BV 615/18
    Es wird überdies verletzt, wenn der Wahlvorstand einzelnen Wahlbewerbern zwar keine Vorrechte gegenüber anderen eingeräumt, er aber die "Wettbewerbsverzerrung" und damit die Chancenungleichheit verfestigt, in dem er nicht die gebotenen Ausgleichsmaßnahmen ergreift (vgl. LAG B-W 28. November 2017 - 9 TaBV 4/17 - juris, mwN.).
  • LAG Hessen, 14.07.2011 - 9 TaBV 192/10

    Bestreiten eines ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschlusses mit Nichtwissen -

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 10.09.2019 - 24 BV 615/18
    Ihr Bestreiten kann sich ohne irgendwelche konkreten Anhaltspunkte nicht darin erschöpfen, die Behauptung der Antragsteller ins Blaue hinein zu bestreiten, denn es ist erfahrungsgemäß regelmäßig davon auszugehen, dass ein Arbeitnehmer nicht über die Kontaktdaten sämtlicher anderer Arbeitnehmer oder mindestens eines Großteils verfügt (vgl. zum Bestreiten eines ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschlusses durch die Arbeitgeberin Hess. LAG 14. Juli 2011 - 9 TaBV 192/10 - juris, mit näherer Begründung).
  • LAG Hessen, 25.05.2020 - 16 TaBV 147/19

    Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung Grundsatz der

    Die Beschwerde der Beteiligten zu 5 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 10. September 2019 - 24 BV 615/18 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 10. September 2019 -24 BV 615/18- abzuändern und den Antrag der Antragsteller zurückzuweisen.

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